Rechtliche Hinweise auf der Grundlage von § 20 BaySchO:

Ein Antrag auf Unterrichtsbeurlaubung kann nur in folgenden Fällen genehmigt werden:
• Religiöse Gründe
• Arzt-Termine, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden können.
• Besondere persönliche Gründe: Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung eines Familienangehörigen.
• Erholungsaufenthalt (unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)
• Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen (mit Antrag des Veranstalters)
• Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen (mit Bescheinigung des Verbandes)
• Reise- und Urlaubstermine können nicht als „dringende Ausnahmefälle“ anerkannt werden!

Antrag auf Beurlaubung 2023 24